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19.11.2021

Trainingsbedingungen im Carstens Gesundheitstraining

  

Liebe Mitglieder und Interessierte,

nach dem letzten Bund-Länder-Treffen und den Informationen aus der Landesregierung in Schleswig-Holstein gilt für den Zugang im Carstens Gesundheitstraining ab Sonntag, den 16. Januar die sogenannte 2G-Plus Regel. Wichtig ist:

es gelten folgende Ausnahmen bei der Testpflicht:

  1. Wer eine Auffrischungsimpfung (Booster) hat, trainiert genauso weiter wie bisher! Es besteht keine zusätzliche Testpflicht und auch keine 14-tägige Wartezeit nach der Booster-Impfung. Bereits 3 Monate nach der 2ten Impfung kann eine Booster Impfung vorgenommen werden, Termine gibt es in der MuK unter diesem link: https://ticket.impfen-sh.de/sh/start/termine oder bei Eurem Hausarzt.
  2. Wer in seinem "Dreier-Impfschema" an irgendeinem Zeitpunkt als "Genesen" eingestuft wurde, ist von der Testpflicht befreit:
  3. Genesen - Geimpft - Geimpft oder Geimpft - Genesen - Geimpft oder Geimpft - Geimpft - Genesen
  4. Wer 2fach die Grundimmunisierung hat, die nicht länger als 3 Monate zurück liegt! Also Geimpft - Geimpft oder Geimpft - Genesen ist ebenfalls befreit.

 Für alle, die sich in den obigen Ausnahmen nicht wiederfinden, können wir im Carstens Gesundheitstraining einen zertifizierten Schnelltest durchführen!         

 

 

Wir freuen uns darauf mit Euch gemeinsam sicher und entspannt zu trainieren.

 

Jens Carstens und das Team Carstens Gesundheitstraining

 

 

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